Corona News

Lockerungen ab 3. April

Ab heute 3. April weitere Lockerungen in Schleswig-Holstein:

  • Maskenpflicht in Geschäft­en fällt weg
  • keine Maskenpflicht mehr in Schulen nach den Os­terferien
  • FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV, in Krankenhäusern und Pflegeheimen bleibt
  • Testpflicht in Pflege­einrichtungen, Kitas und Krankenhäusern bleibt

Quellen und weitere Infor­mationen auf schleswig-holstein.de und ndr.de 

Lockerungen 19. März

Ab Samstag 19. März fallen in Schleswig-Holstein 2G und 3G größtenteils weg. In Kranken­häusern, Pflegeheimen, Kitas und Schulen muss weiterhin getestet werden.

 

Die Maskenpflicht bleibt vor­erst bis 2. April bestehen.

 

Quelle und weitere Informationen: schleswig-holstein.de 

Lockerungen ab 3. März

Ab heute 3. März gilt in Schleswig-Holstein vielerorts 3G statt 2G:

  • in Gaststätten (Masken­pflicht auf Verkehrswegen)
  • bei körpernahen Dienst­leistungen (Maskenpflicht)
  • in geschlossenen Räumen von Freizeit- und Kultur­einrichtungen (Masken­pflicht entfällt, wenn nicht mehr als 100 Besucher­Innen anwesend sind und diese sich auf festen Sitz- oder Stehplätzen befin­den)
  • innerhalb geschlossener Räume im Sport
  • in Beherbergungsbetrie­ben (Ungeimpfte müssen täglich einen negativen Test vorlegen)
  • bei touristischen Reisever­kehren

Außerdem gibt es Änderungen bei Veranstaltungen und Ver­sammlungen innerhalb und außerhalb geschlossener Räume. In Diskotheken gilt 2G-Plus.

 

Quelle/Alle Änderungen in der Übersicht auf: schleswig-holstein.de 

Weitere Lockerungen ab 19. Februar

Ab heute 19. Februar fallen die Kontaktbeschränkungen für private Treffen für Geimpfte und Genesene. Nehmen ungeimpfte Personen teil, gilt eine Höchstgrenze von 25 Personen.

 

Quelle und weitere Infos: schleswig-holstein.de 

Lockerungen 9. Februar

Ab heute 9. Februar greifen Lockerungen insbesondere im Einzelhandel und in der Gastronomie in Schleswig-Holstein!

 

  • Im Einzelhandel entfällt die 2G-Regel (Masken­pflicht bleibt bestehen)
  • In der Gastronomie entfällt die Sperrstunde (2G-Plus und Maskenpflicht in In­nenbereichen bleiben bestehen)

 

Quelle und weitere Informationen: schleswig-holstein.de

Neue Regelungen gültig ab 12. Januar

Ab heute 12. Januar gelten neue Regel­ungen u.a. für Gastronomie, Sport und Kultur:

 

  • 2G+ in der Gastronomie*
  • 2G+ im Sport, in Fitness­studios und Saunen*
  • Sperrstunde in der Gastro­nomie um 23 Uhr, Disko­theken geschlossen
  • Teilnehmerbegrenzung auf 500 bei Sitzveranstal­tungen, bei sonstigen 50

*Geboosterte sind von der Testpflicht ausgenommen.

 

Die aktuellen Regelungen in der Übersicht auf: rsh.de

Ab 04. Januar verschärfte Regelungen

Ab heute 04.01. gelten verschärfte Maßnahmen in Schleswig-Holstein.

Das bedeutet u.a.:

  • Kontaktbeschränkungen von max. 10 Personen gelten im öffentlichen Raum
  • Max. Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen auf 50 (Innen) bzw. 100 Personen (außen) begrenzt
  • In Einrichtungen der Pflege und der Einglieder­ungshilfe gilt FFP2-Maskenpflicht
  • Tanzveranstaltungen müs­sen grundsätzlich den zu­ständigen Behörden an­gezeigt werden. Für Disko­theken und Bars gelten weiterhin 2G+ und Maskenpflicht, der erfor­derliche Test muss ein PCR-Test sein, der nicht älter als 24 Stunden sein darf
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird grundsätzlich für alle Innenbereiche empfohlen

 

Quelle: schleswig-holstein.de

Ab 15. Dezember strengere Corona-Regeln

Ab 15.12. gelten verschärfte Corona-Regeln in Schleswig-Holstein, die aktualisierte Landesverordnung beinhaltet u.a.:

  • Ausweitung Maskenpflicht
  • Einschränkungen private Treffen sowie Groß­veranstaltungen 
  • 2G+ in Diskotheken, Bars und Hotels

Die aktualisierte Landes­verordnung finden Sie auf Schleswig-Holstein.de 

Ab 4. Dezember 2G im Einzelhandel

Ab heute Samstag 04.12. gilt 2G im Einzelhandel! Dann dürfen nur noch Geimpfte und Genesene in den Einzelhandel - Ausnahmen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Die Maskenpflicht gilt weiterhin.

 

Weitere Informationen auf ndr.de

2G/3G-Regelungen

Ab Montag 22.11. führt Schleswig-Holstein folgende Corona-Regelungen ein:

 

2G-Regel:

In Innenbereichen von Gast­stätten, Freizeiteinrichtungen, beim Sport, in Beherber­gungsbetrieben, in Reise­bussen und bei körpernahen Dienstleistungen (außer bei Friseuren und medizinisch oder pflegerisch notwendigen Dienstleistungen)

 

3G-Regel:

Bei beruflichen Veranstaltung­en und Bildungsangeboten und bei dienstlichen Hotel­übernachtungen

 

Im Unterricht:

Kinder im Alter bis einschließl. sieben Jahre sowie minder­jährige Schüler*innen, die regelmäßig in der Schule getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen. Es gilt wieder Maskenpflicht.

 

Private Treffen (ungeimpft):

In geschlossenen Räum­lichkeiten sind max. 10 Personen erlaubt.

 

Quelle: schleswig-holstein.de

3G im Innenbereich - Neue Regelungen ab 20. September

Ab heute 20.09. fallen in Schleswig-Holstein überall dort, wo die 3G-Regel im Innenbereich gilt, bisherige Einschränkungen weg. Bei Veranstaltungen, in Restau­rants oder in Kinos entfallen die Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen. Die Kontaktverfolgung im Innen­bereich fällt nahezu komplett weg (z.B. bei Veranstaltungen, in Gaststätten, in Kultur­einrichtungen, bei körper­nahen Dienstleistungen). Im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel bleibt die Maskenpflicht bestehen!

 

(Quelle und weitere Informationen: schleswig-holstein.de) 

3G ab 23. August

Ab Montag 23. August gilt in Schleswig-Holstein die neue Landesverordnung solange die landesweite Inzidenz über 35 liegt:

 

In vielen Innenbereichen müssen ungeimpfte Personen dann einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Dies gilt für:

  • Veranstaltungen und Feste
  • bei körpernahen Dienst­leistungen (zum Beispiel Friseur, Kosmetik, Pflege)
  • in Freizeit- und Kultur­einrichtungen sowie außerschulischer Bildung (außer Bibliotheken)
  • im Sport (etwa in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen),
  • Beherbergungsbetriebe (hier muss bei der Anreise ein höchstens 48 Stunden alter Antigen- oder PCR-Test vorgelegt werden, während des Aufenthalts alle 72 Stunden)
  • in Gaststätten
  • bei Reiseverkehren zu touristischen Zwecken.

 

(Quelle und weitere Informationen: schleswig-holstein.de)

Lockerungen ab 26. Juli

Ab Montag 26. Juli gelten Lockerungen für Schleswig-Holstein:

 

  • Allgemein:

Es dürfen sich bis zu 25 Personen treffen, Kinder unter 14 Jahren sowie Genesene und Geimpfte werden hierbei weiterhin nicht mitgezählt.

 

  • Allgemein - Testpflicht: 

Für Besuche von Gaststätten, Veranstaltungen mit Grup­penaktivität und Sport in Innenbereichen entfällt die Testpflicht

 

  • Veranstaltungen:

Die Teilnehmerbegrenzungen werden aufgehoben u.a. bei Veranstaltungen mit Gruppenaktivität, Veranstaltungen mit Marktcharakter (bereits bestehenden Auflagen wie der Quadratmeter­beschränkung und Mund-Nasen-Bedeckung in Innen­bereichen bleiben gültig), Veranstaltungen mit Sitz­ungscharakter (Maßgaben wie die maximale Auslastung von 50 Prozent bleiben bestehen).

 

Veranstaltungen mit Event­charakter sind in Außen­bereichen zulässig (Masken­pflicht gilt, Hygienekonzept erforderlich, Genehmigung durch zuständige Behörde nötig)

 

Teilnehmerbegrenzungen bei Versammlungen, Gottesdiensten und ähnlichen Religions- und Glaubensveranstaltungen entfallen.

  • Tourismus:

Bei Übernachtungen in einem Beherbergungsbetrieb ist vor der Anreise weiterhin ein Test erforderlich. Die Folgetestung entfällt.

 

(Quelle: ndr.de)

Lockerungen ab 28. Juni

Ab Montag 28. Juni gibt es weitere Lockerungen für Schleswig-Holstein, dann unter anderem für die Veranstaltungsbranche, aber auch allgemeiner Natur (Masken- und Testpflicht):

  • Allgemein: 

An der frischen Luft entfällt Maskenpflicht, Abstandsgebot bleibt bestehen. Die Qua­dratmeterbeschränkungen für Verkaufsflächen sowie für Freizeit- und Kulturein­richtungen entfallen.

  • Veranstaltungen:

Die zulässigen Teilnehmer­zahlen wurden nochmal erhöht. Bei Veranstaltungen mit Sitzungscharakter in Innenräumen entfällt die Maskenpflicht am Platz und die Testpflicht (im Freien entfällt die Testpflicht).

  • Tourismus:

Bei Übernachtungen in einem Beherbergungsbetrieb ist vor der Anreise weiterhin ein Test erforderlich. 72 Stunden nach Anreise muss nur noch einmalig ein Test gemacht werden.

 

(Quelle: Schleswig-Holstein.de)

Ab 14. Juni Maskenpflicht in der Bahnhofstraße aufgehoben

Am Sonntag 13. Juni ist die Maskenpflicht in Einkaufs­bereichen in der Bahn­hofstraße ausgelaufen. Die Stadt Wedel appelliert an die Vernunft der Menschen, freiwillig auch weiterhin in engen Bereichen eine Maske zu tragen. "Die weichende Pflicht muss nun durch stärkere Eigenver­antwortung für die Sicherheit von Mitmenschen und nicht zuletzt sich selbst aufgefangen werden." erklärte Bürger­meister Niels Schmidt. Weitere Infos auf Wedel.de.

Ab 31. Mai weitere Lockerungen in der Gastronomie

Ab Montag 31. Mai dürfen Gäste die Innengastronomie wieder mit mehreren Personen nutzen. Es dürfen dann wieder 10 Personen aus 10 Haushalten zusammen­kommen, die Testpflicht gilt aber weiterhin. Weitere Infos auch zu Lockerungen im Kulturbereich und dem Perspektivplan für Events und Veranstaltungen finden sie auf schleswig-holstein.de.

Ab 21. Mai weitere Lockerungen im Einzelhandel

Ab dem 21. Mai muss der Einzelhandel Kontaktdaten nicht mehr erfassen und nachverfolgen. Aufgrund der niedrigen 7-Tage-Inzidenz von unter 50 seit 14. Mai wird die zuletzt geltende Allgemein­verfügung (50er Inzidenzwert) im Kreis Pinneberg zum 21.5. aufgehoben. Es gelten somit wieder die Regelungen aus der Corona-Bekämpfungs­verordnung uneingeschränkt.

 

(Quelle: kreis-pinneberg.de) 

Lockerungen ab 17. Mai

Am 17. Mai gibt es Lockerungen für Gastro­nomen, Hotels, Pensionen und Beherbergungsbetriebe.

 

Dann dürfen Gaststätten unter Auflagen (u.a. Test- und Impfnachweise der Gäste) auch ihre Innenbereiche wieder öffnen:

  • Innen: max. 5 Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch
  • Außen: Bis zu 10 Personen (aus 10 Haushalten) an einem Tisch

Hotels, Pensionen und Beherbergungsbetriebe dürfen unter Auflagen auch für Touristen öffnen. Für Gäste gilt dann:

  • bei Anreise negativen Test vorweisen (max. 48h alt beim Antigen-Schnelltest / 48h bei PCR) 
  • alle 72 Stunden müssen weitere Nachweise vor­gelegt werden 

(Quelle: Schleswig-Holstein.de) 

7. Mai Handel öffnet

Wedeler Händler dürfen ab Freitag 7. Mai wieder öffnen. Kontaktdaten müssen erfasst werden, ein Test ist nicht notwendig. Auch die Gastronomie darf ihre Außenbereiche öffnen. Und bei vielen Händlern und Gastronomen geht das Einchecken ganz einfach mit der #lucaapp. (Quelle: Schleswig-Holstein.de)

"Bundesnotbremse" greift ab 28.4.

Auch in Wedel greift aufgrund des 3-tägigen Überschreitens des 100er-Inzidenzwertes nun ab Mittwoch 28. April die "Bundesnotbremse". Für die Wedeler Bürger und die Geschäftswelt heisst das konkret: 

 

  • Einkaufen ist nur mit negativem Corona-Test und gebuchtem Termin möglich. Steigt der Inzidenzwert über 150, ist nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt. Ausge­nommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.
  • Körpernahe Dienstlei­stungen sind weitgehend untersagt. Zulässig sind medizinisch, pflegerisch, therapeutisch oder seel­sorgerisch notwendige Dienstleistungen sowie Friseur- und Fußpflege­leistungen. Kundinnen und Kunden benötigen ein negatives Testergebnis. 
  • Die Gastronomie wird geschlossen - auch die Außengastronomie.
  • Ausgangssperre von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Joggen und Spaziergänge, allerdings alleine, bleiben bis Mitternacht erlaubt.

 

(Quelle: NDR.de)

Click&Meet im Einzelhandel

Ab Montag 12. April gilt wieder Click & Meet im Einzelhandel. Termine können auch kurzfristig an der Ladentür erfolgen. 

Click&Collect im Einzelhandel

Ab 1. April gilt wieder Click & Collect im Einzelhandel Weitere Informationen finden Sie auf schleswig-holstein.de.

Erste Lockerungen im Einzelhandel!

Erste Lockerungen im Einzelhandel ab Montag 8. März! - Der Einzelhandel darf unter Bedingungen wieder öffnen. Weitere Infos dazu finden Sie auf wedel.de oder auf unserer Facebook-Seite. Unsere Händler freuen sich, Sie wieder persönlich zu begrüßen!

#lokalheldenwedel