Ab heute 3. April weitere Lockerungen in Schleswig-Holstein:
Quellen und weitere Informationen auf schleswig-holstein.de und ndr.de
Ab Samstag 19. März fallen in Schleswig-Holstein 2G und 3G größtenteils weg. In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kitas und Schulen muss weiterhin getestet werden.
Die Maskenpflicht bleibt vorerst bis 2. April bestehen.
Quelle und weitere Informationen: schleswig-holstein.de
Ab heute 3. März gilt in Schleswig-Holstein vielerorts 3G statt 2G:
Außerdem gibt es Änderungen bei Veranstaltungen und Versammlungen innerhalb und außerhalb geschlossener Räume. In Diskotheken gilt 2G-Plus.
Quelle/Alle Änderungen in der Übersicht auf: schleswig-holstein.de
Ab heute 19. Februar fallen die Kontaktbeschränkungen für private Treffen für Geimpfte und Genesene. Nehmen ungeimpfte Personen teil, gilt eine Höchstgrenze von 25 Personen.
Quelle und weitere Infos: schleswig-holstein.de
Ab heute 9. Februar greifen Lockerungen insbesondere im Einzelhandel und in der Gastronomie in Schleswig-Holstein!
Quelle und weitere Informationen: schleswig-holstein.de
Ab heute 12. Januar gelten neue Regelungen u.a. für Gastronomie, Sport und Kultur:
*Geboosterte sind von der Testpflicht ausgenommen.
Die aktuellen Regelungen in der Übersicht auf: rsh.de
Ab heute 04.01. gelten verschärfte Maßnahmen in Schleswig-Holstein.
Das bedeutet u.a.:
Quelle: schleswig-holstein.de
Ab 15.12. gelten verschärfte Corona-Regeln in Schleswig-Holstein, die aktualisierte Landesverordnung beinhaltet u.a.:
Die aktualisierte Landesverordnung finden Sie auf Schleswig-Holstein.de
Ab heute Samstag 04.12. gilt 2G im Einzelhandel! Dann dürfen nur noch Geimpfte und Genesene in den Einzelhandel - Ausnahmen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Die Maskenpflicht gilt weiterhin.
Weitere Informationen auf ndr.de
Ab Montag 22.11. führt Schleswig-Holstein folgende Corona-Regelungen ein:
2G-Regel:
In Innenbereichen von Gaststätten, Freizeiteinrichtungen, beim Sport, in Beherbergungsbetrieben, in Reisebussen und bei körpernahen Dienstleistungen (außer bei Friseuren und medizinisch oder pflegerisch notwendigen Dienstleistungen)
3G-Regel:
Bei beruflichen Veranstaltungen und Bildungsangeboten und bei dienstlichen Hotelübernachtungen
Im Unterricht:
Kinder im Alter bis einschließl. sieben Jahre sowie minderjährige Schüler*innen, die regelmäßig in der Schule getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen. Es gilt wieder Maskenpflicht.
Private Treffen (ungeimpft):
In geschlossenen Räumlichkeiten sind max. 10 Personen erlaubt.
Quelle: schleswig-holstein.de
Ab heute 20.09. fallen in Schleswig-Holstein überall dort, wo die 3G-Regel im Innenbereich gilt, bisherige Einschränkungen weg. Bei Veranstaltungen, in Restaurants oder in Kinos entfallen die Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen. Die Kontaktverfolgung im Innenbereich fällt nahezu komplett weg (z.B. bei Veranstaltungen, in Gaststätten, in Kultureinrichtungen, bei körpernahen Dienstleistungen). Im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel bleibt die Maskenpflicht bestehen!
(Quelle und weitere Informationen: schleswig-holstein.de)
Ab Montag 23. August gilt in Schleswig-Holstein die neue Landesverordnung solange die landesweite Inzidenz über 35 liegt:
In vielen Innenbereichen müssen ungeimpfte Personen dann einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Dies gilt für:
(Quelle und weitere Informationen: schleswig-holstein.de)
Ab Montag 26. Juli gelten Lockerungen für Schleswig-Holstein:
Es dürfen sich bis zu 25 Personen treffen, Kinder unter 14 Jahren sowie Genesene und Geimpfte werden hierbei weiterhin nicht mitgezählt.
Für Besuche von Gaststätten, Veranstaltungen mit Gruppenaktivität und Sport in Innenbereichen entfällt die Testpflicht
Die Teilnehmerbegrenzungen werden aufgehoben u.a. bei Veranstaltungen mit Gruppenaktivität, Veranstaltungen mit Marktcharakter (bereits bestehenden Auflagen wie der Quadratmeterbeschränkung und Mund-Nasen-Bedeckung in Innenbereichen bleiben gültig), Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (Maßgaben wie die maximale Auslastung von 50 Prozent bleiben bestehen).
Veranstaltungen mit Eventcharakter sind in Außenbereichen zulässig (Maskenpflicht gilt, Hygienekonzept erforderlich, Genehmigung durch zuständige Behörde nötig)
Teilnehmerbegrenzungen bei Versammlungen, Gottesdiensten und ähnlichen Religions- und Glaubensveranstaltungen entfallen.
Bei Übernachtungen in einem Beherbergungsbetrieb ist vor der Anreise weiterhin ein Test erforderlich. Die Folgetestung entfällt.
(Quelle: ndr.de)
Ab Montag 28. Juni gibt es weitere Lockerungen für Schleswig-Holstein, dann unter anderem für die Veranstaltungsbranche, aber auch allgemeiner Natur (Masken- und Testpflicht):
An der frischen Luft entfällt Maskenpflicht, Abstandsgebot bleibt bestehen. Die Quadratmeterbeschränkungen für Verkaufsflächen sowie für Freizeit- und Kultureinrichtungen entfallen.
Die zulässigen Teilnehmerzahlen wurden nochmal erhöht. Bei Veranstaltungen mit Sitzungscharakter in Innenräumen entfällt die Maskenpflicht am Platz und die Testpflicht (im Freien entfällt die Testpflicht).
Bei Übernachtungen in einem Beherbergungsbetrieb ist vor der Anreise weiterhin ein Test erforderlich. 72 Stunden nach Anreise muss nur noch einmalig ein Test gemacht werden.
(Quelle: Schleswig-Holstein.de)
Am Sonntag 13. Juni ist die Maskenpflicht in Einkaufsbereichen in der Bahnhofstraße ausgelaufen. Die Stadt Wedel appelliert an die Vernunft der Menschen, freiwillig auch weiterhin in engen Bereichen eine Maske zu tragen. "Die weichende Pflicht muss nun durch stärkere Eigenverantwortung für die Sicherheit von Mitmenschen und nicht zuletzt sich selbst aufgefangen werden." erklärte Bürgermeister Niels Schmidt. Weitere Infos auf Wedel.de.
Ab Montag 31. Mai dürfen Gäste die Innengastronomie wieder mit mehreren Personen nutzen. Es dürfen dann wieder 10 Personen aus 10 Haushalten zusammenkommen, die Testpflicht gilt aber weiterhin. Weitere Infos auch zu Lockerungen im Kulturbereich und dem Perspektivplan für Events und Veranstaltungen finden sie auf schleswig-holstein.de.
Ab dem 21. Mai muss der Einzelhandel Kontaktdaten nicht mehr erfassen und nachverfolgen. Aufgrund der niedrigen 7-Tage-Inzidenz von unter 50 seit 14. Mai wird die zuletzt geltende Allgemeinverfügung (50er Inzidenzwert) im Kreis Pinneberg zum 21.5. aufgehoben. Es gelten somit wieder die Regelungen aus der Corona-Bekämpfungsverordnung uneingeschränkt.
(Quelle: kreis-pinneberg.de)
Am 17. Mai gibt es Lockerungen für Gastronomen, Hotels, Pensionen und Beherbergungsbetriebe.
Dann dürfen Gaststätten unter Auflagen (u.a. Test- und Impfnachweise der Gäste) auch ihre Innenbereiche wieder öffnen:
Hotels, Pensionen und Beherbergungsbetriebe dürfen unter Auflagen auch für Touristen öffnen. Für Gäste gilt dann:
(Quelle: Schleswig-Holstein.de)
Wedeler Händler dürfen ab Freitag 7. Mai wieder öffnen. Kontaktdaten müssen erfasst werden, ein Test ist nicht notwendig. Auch die Gastronomie darf ihre Außenbereiche öffnen. Und bei vielen Händlern und Gastronomen geht das Einchecken ganz einfach mit der #lucaapp. (Quelle: Schleswig-Holstein.de)
Auch in Wedel greift aufgrund des 3-tägigen Überschreitens des 100er-Inzidenzwertes nun ab Mittwoch 28. April die "Bundesnotbremse". Für die Wedeler Bürger und die Geschäftswelt heisst das konkret:
(Quelle: NDR.de)
Ab Montag 12. April gilt wieder Click & Meet im Einzelhandel. Termine können auch kurzfristig an der Ladentür erfolgen.
Ab 1. April gilt wieder Click & Collect im Einzelhandel - Weitere Informationen finden Sie auf schleswig-holstein.de.
Erste Lockerungen im Einzelhandel ab Montag 8. März! - Der Einzelhandel darf unter Bedingungen wieder öffnen. Weitere Infos dazu finden Sie auf wedel.de oder auf unserer Facebook-Seite. Unsere Händler freuen sich, Sie wieder persönlich zu begrüßen!